Wirtschaftsstrafrecht

Die Kanzlei verteidigt, vertritt und berät Unternehmen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Individualpersonen in allen Angelegenheiten des nationalen und internationalen Wirtschaftsstrafrechts sowohl in Straf- und als auch Ordnungswidrigkeitenverfahren.

 

Die Kanzlei berät und verteidigt in allen Verfahrensabschnitten und über alle Instanzen bis zu den Bundesgerichten. In der Verteidigung und Beratung greifen wir auch auf ein langjährig gewachsenes Netzwerk deutscher und internationaler Kanzleien zurück, die jeweils in ihren Bereichen hochspezialisiert sind und eine umfassende Betreuung Ihres Mandates auch in komplexen Umfangsverfahren gewährleisten, wie etwa dem Kartell- und Wettbewerbs-, Arbeits-, Umwelt-, Kapitalmarkt- und Insolvenzstrafrecht.

 

Regelmäßig koordinieren und organisieren wir interne Untersuchungen zur Aufdeckung strafrechtlich relevanter Handlungen in Unternehmen, erstatten Strafanzeigen für wirtschaftliche geschädigte Unternehmen und Einzelpersonen und unterstützen unsere Mandanten, deren Rechtsabteilungen oder Prozessbevollmächtigte bei der Wahrung und Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche auch in Zivil- und Verwaltungsverfahren mit strafrechtlichen Bezügen.