Steuerstrafrecht
Die Kanzlei ist hochspezialisiert im Bereich des Steuerstrafrechts. Sie verteidigt und berät umfassend in Zoll- und Steuerstrafsachen sowie in den jeweiligen Ordnungswidrigkeitenverfahren und betreut regelmäßig auch parallel das Steuerverfahren.
Zu weiteren Beratungsschwerpunkten zählt die Begleitung von strafrechtlich eskalierenden Außenprüfungen („Betriebsprüfungen“), die Beratung und diskrete Vertretung in Nacherklärungs- und Selbstanzeigesachverhalten sowie die Verteidigung gegen Haftungsinanspruchnahme durch Finanzbehörden und Sozialversicherungsträger im Kontext von Steuerstrafverfahren. Die Kanzlei berät und verteidigt in diesen Bereichen in allen Verfahrensabschnitten und über alle Instanzen bis zu den Bundesgerichten.