Steuerstreit & Prozessführung

Die Kanzlei vertritt und berät Sie in allen steuerlich getriebenen Konflikten mit den Finanzbehörden. Die in diesem Bereich auftretenden Risiken rechtssicher und souverän zu beherrschen ist unsere Aufgabe.

 

Die Kanzlei berät sowohl im außergerichtlichen Steuerstreitverfahren gegenüber den jeweiligen Finanzbehörden (wie den Finanzämtern oder Hauptzollämtern) als auch vor den Finanzgerichten bis hin zum Bundesfinanzhof und dem EuGH. Insbesondere in:

 

• Rechtsbehelfsverfahren (insbesondere im Einspruchsverfahren) gegen Steuerforderungen von Finanzbehörden
• Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren
• Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Anträge auf Aussetzung oder Aufhebung der Vollziehung, einstweilige Anordnung)
• Einholung verbindlicher Auskünfte zu Besteuerungsfragen und verbindlicher Zolltarifauskünfte
• Außenprüfungen (insbesondere Betriebsprüfungsverfahren)
• Haftungsverfahren
• Abwehr und Geltendmachung in Fällen von Beraterhaftung
• Erlassverfahren und Abschluss tatsächlicher Verständigungen
• Klageverfahren vor den Finanzgerichten (Anfechtungs-, Verpflichtungs-, Sprung- und Untätigkeitsklagen) und Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz (Aussetzung der Vollziehung; einstweilige Anordnungsverfahren)
• Verfahren vor den Bundesfinanzhof (Beschwerdeverfahren – Nichtzulassung der Revision, Revisionen)
• Verfahren vor dem Europäische Gerichtshof (EuGH)

 

In Angelegenheiten mit einem Bezug zum Strafrecht oder Ordnungswidrigkeitrecht betreut die Kanzlei im Idealfall das Steuerverfahren und das Steuerstrafverfahren parallel, um zu gewährleisten, dass unsere Mandantschaft auf persönlicher und wirtschaftlicher Ebene umfassend abgeschirmt ist.